In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung ist bestimmter Hausrat grundsätzlich nicht versicherbar – etwa Risiken mit einer Versicherungssumme über 250.000 EURO, feuergefährliche Betriebe im Gebäude oder rein gewerbliche Risiken. Hier erfahren Sie, welche Fälle ausgeschlossen sind und welche Gefahren in jedem Fall keinen Versicherungsschutz genießen.
Hausrat, welcher nicht versichert werden kann:
- Antragsteller mit mehr als 3 Schäden in den letzten 4 Jahren
- Risiken mit einer Versicherungssumme über 250.000,- EURO
- Risiken in Gebäuden mit ungewöhnlicher Nutzung (feuergefährliche Betriebe)
- Antragsteller, die sich in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden (Insolvenz)
- Risiken in Gebäuden mit Bauartklassen IV und V sowie FHG III
- Risiken in Schrebergartensiedlungen, Mobilheimen und auf Campingplätzen
- Hausrat des Vermieters in möbliert vermieteten Wohnungen oder Häusern
- Rein gewerbliche Risiken
Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann.
Feuergefährliche Betriebe:
Eine Annahme des Antrages ist ausgeschlossen, sofern sich innerhalb des Gebäudes der versicherten Wohnung feuergefährliche Betriebe befinden. Als feuergefährliche Betriebe gelten vor allem die nachfolgend genannten Betriebe:
- Altpapierhandel/ -verwertung
- Baumarkt / Baustoffhandel
- Bar, Kneipe, Diskothek, Bowlingbahn
- Eroscenter
- Glasbläserei
- Goldschmied
- Holz- und Kunststoffbe- oder -verarbeitungsbetrieb
- Lackiererei, Kfz-Werkstatt mit Lackiererei / Verwertung
- Handel mit Energiestoffen (Öl, Gas etc.)
- Räucherei
- Risiken mit Heu- und Strohlagerung
- Sägewerk
- Spielhalle
- Tankstelle
- Tanzlokale jeder Art
- Recyclingbetrieb
- Ziegele
In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
- Krieg,
- Innere Unruhen,
- Kernenergie,
- Schwamm,
- Sturmflut,
- Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben.
- Ausschluss Krieg: Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
- Ausschluss Innere Unruhen: Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
- Ausschluss Kernenergie: Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Nicht versichert sind beispielsweise auch:
- vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt,
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger,
- Luft- und Wasserfahrzeuge.
Hausratversicherung Rechner Ammerländer Versicherung
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Hausrat lässt sich versichern und nicht jeder Schaden ist gedeckt. Manche Risiken werden gar nicht erst angenommen – etwa wenn im Gebäude ein feuergefährlicher Betrieb ansässig ist, das Risiko rein gewerblich ist oder besondere Wohnsituationen wie Mobilheime oder Campingplätze vorliegen. Zusätzlich gibt es Gefahren wie Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie, die grundsätzlich vom Schutz ausgenommen sind. Auch bestimmte Gegenstände wie Fahrzeuge zählen nicht zum versicherten Hausrat.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Versicherungssumme ist Hausrat versicherbar?
Risiken mit einer Versicherungssumme über 250.000,- EURO gelten als nicht versicherbar.
Warum wird mein Antrag wegen eines Betriebs im Gebäude abgelehnt?
Eine Annahme des Antrages ist ausgeschlossen, sofern sich innerhalb des Gebäudes der versicherten Wohnung feuergefährliche Betriebe befinden. Dazu zählen zum Beispiel Bar, Kneipe, Diskothek, Sägewerk, Tankstelle, Lackiererei oder Recyclingbetrieb.
Welche Gefahren sind in jedem Fall ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind zum Beispiel Krieg, innere Unruhen, Kernenergie, Schwamm, Sturmflut sowie Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden.
Sind Kraftfahrzeuge über die Hausratversicherung mitversichert?
Nein. Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger sowie Luft- und Wasserfahrzeuge sind nicht versichert.
Kann ich mich mit vielen Vorschäden versichern?
Antragsteller mit mehr als 3 Schäden in den letzten 4 Jahren gelten als nicht versicherbar.