Nach einem Schadensfall in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung darf jede Vertragspartei den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugehen – erfahren Sie hier, wie und ab wann die Kündigung wirksam wird.
1. Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen.
Die Kündigung ist in Schriftform zu erklären. Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
2. Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam.
Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
3. Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
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Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schaden, haben sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch der Versicherer die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden. Wichtig ist dabei, dass die Kündigung schriftlich erfolgt und innerhalb der genannten Monatsfrist bei der Gegenseite ankommt. Je nachdem, wer kündigt, wird die Kündigung zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Schadensfall kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung ist in Schriftform zu erklären.
Bis wann muss die Kündigung zugehen?
Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Ab wann wird die Kündigung des Versicherungsnehmers wirksam?
Die Kündigung wird sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Ab wann wird die Kündigung des Versicherers wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
