Bei der Ammerländer in der Hundehaftpflicht entscheidet die Mitgliedervertreterversammlung über zentrale Vereinsangelegenheiten: Sie nimmt den Geschäftsbericht und den Jahresabschluss entgegen, verteilt die Überschüsse, entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, wählt den Aufsichtsrat, ändert die Satzung, bestellt den Abschlussprüfer und kann bis zur Auflösung des Vereins weitreichende Beschlüsse fassen.
Zur Zuständigkeit der Mitgliedervertreterversammlung gehören insbesondere:
- Entgegennahme des Geschäftsberichtes, des Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrates über die Prüfung des Jahresabschlusses.
- Feststellung des Jahresabschlusses, wenn Vorstand und Aufsichtsrat sich für die Feststellung durch die Hauptversammlung entschieden haben oder der Aufsichtsrat den Jahresabschluss nicht billigt.
- Verteilung der Überschüsse.
- Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
- Wahlen zum Aufsichtsrat.
- Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrates.
- Änderung der Satzung sowie Einführung neuer Versicherungszweige.
- Wahl von Mitgliedervertretern sowie evtl. Ausschlüsse von Mitgliedervertretern aus wichtigem Grund.
- Bestellung/Wahl eines Abschlussprüfers.
- Auflösung des Vereins.
Was bedeutet das konkret?
Die Mitgliedervertreterversammlung ist das Gremium, das über die wichtigsten Angelegenheiten des Vereins entscheidet. Dazu zählen unter anderem die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses, die Verteilung von Überschüssen, die Entlastung und Wahl von Gremienmitgliedern sowie Änderungen der Satzung. Auch die Bestellung eines Abschlussprüfers und die Auflösung des Vereins fallen in ihre Zuständigkeit.
Häufige Fragen
Welche Aufgaben hat die Mitgliedervertreterversammlung?
Sie ist unter anderem zuständig für die Entgegennahme von Geschäftsbericht und Jahresabschluss, dessen Feststellung in bestimmten Fällen, die Verteilung der Überschüsse, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Wahlen zum Aufsichtsrat, die Festsetzung von dessen Vergütung, Satzungsänderungen, die Wahl und den Ausschluss von Mitgliedervertretern, die Bestellung eines Abschlussprüfers und die Auflösung des Vereins.
Wann stellt die Versammlung den Jahresabschluss selbst fest?
Die Feststellung durch die Versammlung erfolgt, wenn Vorstand und Aufsichtsrat sich für die Feststellung durch die Hauptversammlung entschieden haben oder wenn der Aufsichtsrat den Jahresabschluss nicht billigt.
Kann die Versammlung Mitgliedervertreter ausschließen?
Ja, zu ihren Aufgaben gehört neben der Wahl von Mitgliedervertretern auch der eventuelle Ausschluss von Mitgliedervertretern aus wichtigem Grund.
Wer entscheidet über die Auflösung des Vereins?
Die Auflösung des Vereins fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedervertreterversammlung.
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