Bei der Ammerländer Versicherung und ihrer Hundehaftpflicht wird das Vereinsvermögen so angelegt, wie es die gesetzlichen Bestimmungen und die Vorschriften der Aufsichtsbehörde vorgeben. Nur der Teil, der für den laufenden Versicherungsbetrieb flüssig bleiben muss, ist davon ausgenommen, und jede weitere Abweichung braucht die Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Das Vereinsvermögen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Vorschriften der Aufsichtsbehörde angelegt. Davon ausgenommen ist der Teil des Vermögens, der für die Bedürfnisse des Versicherungsbetriebes flüssig gehalten werden muss.
Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Was bedeutet das konkret?
Das Vermögen des Vereins muss grundsätzlich so angelegt werden, wie es Gesetze und die Aufsichtsbehörde vorschreiben. Nur der Anteil, der für den laufenden Versicherungsbetrieb verfügbar bleiben muss, ist davon ausgenommen. Möchte man von diesen Regeln abweichen, ist dafür eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde nötig.
Häufige Fragen
Nach welchen Regeln wird das Vereinsvermögen angelegt?
Das Vereinsvermögen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Vorschriften der Aufsichtsbehörde angelegt.
Muss das gesamte Vermögen angelegt werden?
Nein. Der Teil, der für die Bedürfnisse des Versicherungsbetriebes flüssig gehalten werden muss, ist von der Anlagepflicht ausgenommen.
Sind Abweichungen von den Anlagevorgaben möglich?
Ausnahmen sind möglich, sie bedürfen jedoch der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
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