Wie der Ammerländer Versicherungsverein bei der Hundehaftpflicht aufgelöst werden kann und was dann mit den bestehenden Versicherungsverträgen geschieht, hängt von einem förmlichen Beschluss der Mitgliedervertreterversammlung und der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde ab. Erst ein einstimmiger oder von mindestens der Hälfte der Mitgliedervertreter gestellter Antrag, eine ausreichende Mehrheit und die behördliche Zustimmung führen zur Auflösung – mit klaren Fristen für das Erlöschen der Versicherungsverträge.
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens dafür einberufenen Mitgliedervertreterversammlung beschlossen werden. Auf den besonderen Zweck dieser Versammlung muss bereits in der Einladung hingewiesen werden.
Der Auflösungsantrag muss entweder einstimmig vom Vorstand oder von mindestens 50 % der Mitgliedervertreter gestellt werden. Die Mitgliedervertreterversammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn 3/4 der Mitgliedervertreter anwesend sind.
Ist diese Beschlussfähigkeit nicht gegeben, muss binnen vier Wochen eine neue Mitgliedervertreterversammlung einberufen werden. Diese ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitgliedervertreter beschlussfähig.
Der Verein gilt als aufgelöst, wenn 3/4 der erschienenen Mitgliedervertreter dafür stimmen und die Aufsichtsbehörde die Genehmigung dazu erteilt hat. Mit dem Beschluss über die Auflösung des Vereins kann auch der Beschluss über eine Bestandsübertragung auf ein anderes Unternehmen verbunden werden.
Die zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern bestehenden Versicherungsverträge erlöschen vier Wochen nach der Bekanntgabe des von der Aufsichtsbehörde genehmigten Auflösungsbeschlusses. Dies gilt nur, sofern keine Bestandsübertragung erfolgt.
Was bedeutet das konkret?
Der Verein kann sich nur unter strengen Voraussetzungen auflösen: Es braucht eine besonders einberufene Versammlung der Mitgliedervertreter, einen wirksam gestellten Antrag, eine ausreichende Anwesenheit und Mehrheit sowie die Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Zusammen mit der Auflösung kann beschlossen werden, den Bestand auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Kommt es nicht zu einer solchen Übertragung, enden die Versicherungsverträge vier Wochen nach Bekanntgabe des genehmigten Auflösungsbeschlusses.
Häufige Fragen
Wer darf den Antrag auf Auflösung des Vereins stellen?
Der Auflösungsantrag muss entweder einstimmig vom Vorstand oder von mindestens 50 % der Mitgliedervertreter gestellt werden.
Welche Mehrheit ist für die Auflösung erforderlich?
Der Verein gilt als aufgelöst, wenn 3/4 der erschienenen Mitgliedervertreter dafür stimmen und die Aufsichtsbehörde die Genehmigung erteilt hat.
Was passiert, wenn die Versammlung nicht beschlussfähig ist?
Sind nicht 3/4 der Mitgliedervertreter anwesend, muss binnen vier Wochen eine neue Mitgliedervertreterversammlung einberufen werden. Diese ist dann unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitgliedervertreter beschlussfähig.
Was geschieht mit meinem Versicherungsvertrag, wenn der Verein aufgelöst wird?
Erfolgt keine Bestandsübertragung, erlöschen die bestehenden Versicherungsverträge vier Wochen nach der Bekanntgabe des von der Aufsichtsbehörde genehmigten Auflösungsbeschlusses.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026