Bei der Ammerländer Hundehaftpflicht zahlen die Mitglieder ihre Beiträge jährlich im Voraus, und zwar nach den Tarifen, die der Vorstand beschlossen hat. Kommt ein Mitglied mit der Zahlung in Verzug, greifen die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes.
Die Mitglieder müssen ihre Beiträge jährlich im Voraus entrichten. Maßgeblich sind dabei die Tarife, die der Vorstand beschlossen hat.
Gerät ein Mitglied mit der Zahlung in Verzug, gilt das Versicherungsvertragsgesetz.
Was bedeutet das konkret?
Als Mitglied zahlst du deinen Beitrag einmal im Jahr und zwar im Voraus. Wie hoch der Beitrag ist, richtet sich nach den Tarifen, die der Vorstand festgelegt hat. Zahlst du nicht rechtzeitig, kommen die gesetzlichen Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes zur Anwendung.
Häufige Fragen
Wann und wie oft muss ich meinen Beitrag zahlen?
Die Beiträge sind jährlich im Voraus zu entrichten.
Wonach richtet sich die Höhe des Beitrags?
Die Höhe richtet sich nach den Tarifen, die vom Vorstand beschlossen wurden.
Was passiert, wenn ich den Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Für den Fall des Verzuges eines Mitgliedes gilt das Versicherungsvertragsgesetz.
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