Bei der Ammerländer Hundehaftpflicht sorgt eine Verlustrücklage dafür, dass außergewöhnliche Verluste aus dem Geschäftsbetrieb abgesichert sind: Sie wird auf mindestens 20 % der Beitragseinnahmen für eigene Rechnung aufgefüllt, erhält bis zum Erreichen des Mindestbetrags den vollen Jahresüberschuss und darf pro Jahr nur begrenzt entnommen werden.
Zur Deckung eines außergewöhnlichen Verlustes aus dem Geschäftsbetrieb wird nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) eine Rücklage (Verlustrücklage) gebildet. Diese beträgt mindestens 20 % der Beitragseinnahme für eigene Rechnung.
Solange die Verlustrücklage den Mindestbetrag noch nicht erreicht hat oder ihn nach einer Entnahme noch nicht wieder erreicht hat, fließt ihr der volle Jahresüberschuss zu.
Ergibt sich nach Erreichung der Mindestrücklage zum Ablauf eines Geschäftsjahres, dass die Einnahmen des Vereins die Ausgaben übersteigen, so fließen dieser Rücklage mindestens 10 % des Überschusses zu. Das gilt so lange, bis die Rücklage 20 % der Beitragseinnahmen für eigene Rechnung erreicht oder wieder erreicht hat.
Die Mitgliedervertretung kann darüber hinaus – auf Vorschlag des Vorstandes – weitere Teile des Jahresüberschusses der Verlustrücklage zuführen.
Diese Rücklage darf in einem Jahr nur bis zu 25 % ihrer Gesamtsumme verwendet werden. Zudem darf sie nur so weit verwendet werden, dass sie den Betrag der Mindestrücklage nicht unterschreitet. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann in einzelnen Geschäftsjahren davon abgewichen werden.
Neben der Verlustrücklage können andere Gewinnrücklagen (freie Rücklagen) gebildet werden.
Was bedeutet das konkret?
Das Unternehmen legt Geld für außergewöhnliche Verluste zurück, die sogenannte Verlustrücklage. Sie muss mindestens 20 % der Beitragseinnahmen für eigene Rechnung betragen; bis dieser Wert erreicht ist, fließt der komplette Jahresüberschuss dorthin. Ist der Mindestbetrag erreicht, wandern bei Überschüssen weiterhin mindestens 10 % in die Rücklage, bis wieder 20 % erreicht sind. Aus der Rücklage darf pro Jahr nur ein begrenzter Teil entnommen werden, ohne die Mindesthöhe zu unterschreiten.
Häufige Fragen
Wie hoch muss die Verlustrücklage mindestens sein?
Die Verlustrücklage muss mindestens 20 % der Beitragseinnahme für eigene Rechnung betragen.
Was passiert mit dem Jahresüberschuss, solange die Mindestrücklage nicht erreicht ist?
Solange die Verlustrücklage den Mindestbetrag noch nicht erreicht oder nach einer Entnahme noch nicht wieder erreicht hat, fließt ihr der volle Jahresüberschuss zu.
Wie viel darf aus der Verlustrücklage pro Jahr entnommen werden?
Pro Jahr dürfen nur bis zu 25 % der Gesamtsumme der Rücklage verwendet werden, und auch nur so weit, dass die Mindestrücklage nicht unterschritten wird. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann in einzelnen Geschäftsjahren davon abgewichen werden.
Können neben der Verlustrücklage weitere Rücklagen gebildet werden?
Ja, neben der Verlustrücklage können andere Gewinnrücklagen (freie Rücklagen) gebildet werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026