Bei der Ammerländer und ihrer Hundehaftpflicht ist die Mitgliedervertreterversammlung immer beschlussfähig, sobald sie satzungsgemäß einberufen wurde – egal, wie viele Mitgliedervertreter erschienen sind. Entscheidungen fallen grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, für bestimmte Beschlüsse gelten jedoch Zwei-Drittel- oder Drei-Viertel-Mehrheiten, und Wahlen erfolgen per Stimmzettel.
Die Mitgliedervertreterversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitgliedervertreter beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen ist.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen oder, wenn Einspruch erhoben wird, durch Stimmzettel. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Eine 2/3-Mehrheit ist jedoch bei bestimmten Beschlüssen erforderlich. Eine 3/4-Mehrheit ist bei anderen bestimmten Beschlüssen erforderlich.
Wahlen finden durch Abgabe von Stimmzetteln statt, sofern gegen eine andere Abstimmungsart Widerspruch erhoben wird. Wird im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden erzielt, so findet eine zweite Wahl statt. Diese zweite Wahl erfolgt zwischen den beiden zur Wahl stehenden Mitgliedervertretern, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das der Verhandlungsleiter zieht.
Der Vorsitzende der Mitgliedervertreterversammlung ernennt 2 Stimmzähler.
Was bedeutet das konkret?
Die Mitgliedervertreterversammlung kann Beschlüsse fassen, sobald sie ordnungsgemäß einberufen wurde – auf die Zahl der Anwesenden kommt es nicht an. Normalerweise reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei bestimmten Punkten sind höhere Mehrheiten nötig. Abgestimmt wird per Handzeichen oder Stimmzettel, gewählt grundsätzlich per Stimmzettel. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt, bei Wahlen entscheidet das Los.
Häufige Fragen
Wann ist die Mitgliedervertreterversammlung beschlussfähig?
Sie ist beschlussfähig, sobald sie satzungsgemäß einberufen wurde – unabhängig davon, wie viele Mitgliedervertreter tatsächlich erschienen sind.
Welche Mehrheit ist für Beschlüsse nötig?
Grundsätzlich genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Für bestimmte Beschlüsse ist eine 2/3-Mehrheit und für andere bestimmte Beschlüsse eine 3/4-Mehrheit erforderlich.
Was passiert bei Stimmengleichheit?
Bei einem Beschluss gilt der Antrag bei Stimmengleichheit als abgelehnt. Bei Wahlen entscheidet bei Stimmengleichheit das Los, das der Verhandlungsleiter zieht.
Wie laufen Wahlen ab?
Wahlen finden durch Abgabe von Stimmzetteln statt, sofern gegen eine andere Abstimmungsart Widerspruch erhoben wird. Erreicht im ersten Wahlgang niemand die absolute Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden, folgt eine zweite Wahl zwischen den beiden Mitgliedervertretern mit den meisten Stimmen.
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