Bei der Ammerländer Hundehaftpflicht führt der Vorstand die laufenden Geschäfte des Vereins und entscheidet unter anderem über die Aufnahme und Kündigung von Mitgliedern, legt das Vereinsvermögen an, setzt die Versicherungsbeiträge fest und kann die allgemeinen Versicherungsbedingungen ändern – soweit diese Aufgaben nicht dem Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung vorbehalten sind.
Dem Vorstand obliegt die laufende Geschäftsführung des Vereins. Dazu zählen unter anderem folgende Aufgaben:
- die Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder,
- die Entscheidung über die Kündigung von Mitgliedern,
- die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung,
- die Anlegung des Vereinsvermögens,
- die Festsetzung der Versicherungsbeiträge,
- die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Ausgenommen sind Aufgaben, die laut Satzung ausdrücklich vom Aufsichtsrat oder von der Mitgliedervertreterversammlung zu beschließen sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Vorstand kümmert sich um die laufende Geschäftsführung des Vereins. Dazu gehören etwa die Aufnahme und Kündigung von Mitgliedern, die Umsetzung von Beschlüssen der Mitgliedervertreterversammlung, die Anlage des Vereinsvermögens, die Festsetzung der Versicherungsbeiträge und die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen. Nicht dazu gehören Aufgaben, die nach der Satzung ausdrücklich dem Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung vorbehalten sind.
Häufige Fragen
Welche Aufgaben übernimmt der Vorstand?
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Dazu gehören unter anderem die Entscheidung über die Aufnahme und Kündigung von Mitgliedern, die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung, die Anlegung des Vereinsvermögens, die Festsetzung der Versicherungsbeiträge und die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Wer entscheidet über die Höhe der Versicherungsbeiträge?
Die Festsetzung der Versicherungsbeiträge gehört zu den Aufgaben des Vorstandes.
Kann der Vorstand die Versicherungsbedingungen ändern?
Ja, die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen zählt zu den Aufgaben des Vorstandes.
Gibt es Aufgaben, die nicht in die Zuständigkeit des Vorstandes fallen?
Ja. Ausgenommen sind Aufgaben, die laut Satzung ausdrücklich vom Aufsichtsrat oder von der Mitgliedervertreterversammlung zu beschließen sind.
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