Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer greift der Versicherungsschutz nur, soweit ihm keine unmittelbar geltenden Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen sowie Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Auch US-Sanktionen gegen den Iran können den Schutz einschränken, sofern dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Versicherungsschutz besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – nur, soweit und solange dem keine unmittelbar auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden. Voraussetzung ist, dass dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nur so lange und so weit, wie ihm keine direkt für die Vertragsparteien geltenden Sanktionen oder Embargos entgegenstehen. Gemeint sind Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland. Einbezogen sind auch entsprechende US-Sanktionen gegen den Iran, sofern dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Häufige Fragen
Wann kann der Versicherungsschutz aufgrund von Sanktionen entfallen?
Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange ihm keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Werden auch US-Sanktionen berücksichtigt?
Ja, die Regelung gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos, die von den Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden – allerdings nur, soweit dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Gilt diese Sanktionsregelung zusätzlich zu den übrigen Vertragsbestimmungen?
Ja, die Regelung gilt unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen. Der Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange ihm keine der genannten Sanktionen oder Embargos entgegenstehen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026