Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer muss der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn gezahlt werden – geschieht das nicht, beginnt der Versicherungsschutz erst mit veranlasster Zahlung, und der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten oder für zuvor eingetretene Versicherungsfälle leistungsfrei sein.
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt zu zahlen, der als Versicherungsbeginn vereinbart und im Versicherungsschein angegeben ist. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Widerrufsrecht besteht.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor dem Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem so bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Leistungsfreiheit des Versicherers
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, ist der Versicherer für einen vor der Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung aufmerksam gemacht hat – entweder durch eine gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel E-Mail oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein.
Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der erste oder einmalige Beitrag muss unverzüglich nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn bezahlt werden; bei einem Beginn vor Vertragsschluss zählt der Zeitpunkt nach Vertragsschluss. Zahlt man nicht rechtzeitig, startet der Versicherungsschutz erst, wenn die Zahlung veranlasst ist. Der Versicherer kann außerdem vom Vertrag zurücktreten oder für vorher eingetretene Schäden leistungsfrei bleiben – allerdings nur, wenn man die Nichtzahlung selbst zu vertreten hat und bei der Leistungsfreiheit zuvor darauf hingewiesen wurde.
Häufige Fragen
Wann muss der erste Beitrag der Hundehaftpflicht bezahlt werden?
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Liegt dieser Beginn vor dem Vertragsschluss, ist unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder von Vereinbarungen ab, ist frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Dann beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist. Zusätzlich kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht veranlasst wurde, und er kann für einen vor der Zahlung eingetretenen Versicherungsfall leistungsfrei sein.
Kann der Versicherer trotzdem nicht zurücktreten oder leistungsfrei werden?
Ja. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Auch die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn er die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Muss der Versicherer mich vorher auf die Leistungsfreiheit hinweisen?
Ja. Die Leistungsfreiheit setzt voraus, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform, etwa per E-Mail oder Brief, oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht hat.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026