Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer sind öffentlich-rechtliche Pflichten und Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz mitversichert, wenn die schädigenden Emissionen oder die Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig eintreten. Der Schutz umfasst Schädigungen geschützter Arten und Lebensräume, von Gewässern und des Bodens, gilt EU-weit im Rahmen der Umwelthaftungsrichtlinie und ist auf je zehn Millionen Euro pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Der Versicherungsschutz für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im bereits geregelten Umfang und zusätzlich nach den folgenden Bedingungen. Für die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Umweltrisiko) gilt die entsprechende Regelung.
Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) ist:
- eine Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen,
- eine Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
- eine Schädigung des Bodens.
Versichert sind die den Versicherungsnehmer betreffenden öffentlich-rechtlichen Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG. Das gilt, soweit während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags:
- die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind, oder
- die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.
Auch ohne eine solche Schadenverursachung besteht Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter. Dieser Schutz gilt ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn der Fehler im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsrisiko).
Versichert sind darüber hinaus die den Versicherungsnehmer betreffenden Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken. Das gilt, soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrags erfasst sind.
Ausland
Versichert sind die Versicherungsfälle, die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintreten.
Ausschlüsse
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abgewichen sind.
Ausgeschlossen sind außerdem Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden:
- die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen,
- für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Gewässerschadenhaftpflichtversicherung) Versicherungsschutz hat oder hätte erlangen können.
Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 10.000.000,- EURO. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt 10.000.000,- EURO.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem allgemeinen Umweltrisiko übernimmt die Versicherung auch die gesetzlichen Sanierungspflichten nach dem Umweltschadensgesetz. Geschützt sind Schäden an bestimmten Arten und Lebensräumen, an Gewässern und am Boden – vor allem dann, wenn sie plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig entstehen. Es gibt aber klare Ausschlüsse, etwa bei bewusstem Verstoß gegen Umweltschutzvorschriften oder wenn ein anderer Vertrag greift. Die Deckung ist auf 10.000.000 Euro je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr begrenzt.
Häufige Fragen
Was zählt als Umweltschaden im Sinne des Gesetzes?
Als Umweltschaden gilt eine Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, eine Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser sowie eine Schädigung des Bodens.
Unter welchen Voraussetzungen ist ein Umweltschaden versichert?
Versichert sind die Sanierungspflichten oder -ansprüche nach dem USchadG, soweit während der Vertragslaufzeit die schadenverursachenden Emissionen oder die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig eingetreten sind.
Wie hoch ist die Versicherungssumme für Umweltschäden?
Die Versicherungssumme beträgt 10.000.000 EURO je Versicherungsfall. Auch die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres liegt bei 10.000.000 EURO.
Welche Umweltschäden sind vom Schutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem Ansprüche von Personen, die bewusst von umweltschützenden Vorschriften oder behördlichen Anordnungen abgewichen sind, Schäden durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Umwelteinwirkungen sowie Schäden, für die aus einem anderen Versicherungsvertrag Schutz besteht oder hätte erlangt werden können.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026