Die Ammerländer Hundehaftpflicht schließt in ihren Versicherungsschutz auch Erhöhungen und Erweiterungen des versicherten Risikos mit ein, sodass die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers grundsätzlich weiter greift. Ausgenommen bleiben jedoch Risiken aus versicherungspflichtigen Fahrzeugen und Risiken mit Deckungsvorsorgepflicht. Steigt das Risiko durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften, kann der Versicherer mit Monatsfrist kündigen.
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in den folgenden Fällen:
Der Versicherungsschutz gilt auch bei Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Dies gilt jedoch nicht:
- für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Der Versicherungsschutz gilt außerdem bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ausgeübt wird. Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, in dem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Fälle, in denen sich das versicherte Risiko erhöht oder erweitert. Ausgenommen sind allerdings Risiken aus versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie Risiken, die einer Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Erhöht sich das Risiko durch neue oder geänderte Rechtsvorschriften, bleibt es mitversichert, doch der Versicherer darf dann mit einer Frist von einem Monat kündigen. Dieses Kündigungsrecht muss innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Erhöhung genutzt werden, sonst erlischt es.
Häufige Fragen
Ist der Versicherungsschutz auch bei einer Erhöhung des Risikos gegeben?
Ja, versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Ausgenommen sind jedoch Risiken aus versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was passiert, wenn sich das Risiko durch neue Gesetze erhöht?
Auch Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften sind mitversichert. In diesen Fällen darf der Versicherer das Versicherungsverhältnis jedoch mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Wie lange hat der Versicherer Zeit, wegen einer solchen Risikoerhöhung zu kündigen?
Das Kündigungsrecht muss innerhalb eines Monats ausgeübt werden. Diese Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat. Wird das Recht nicht rechtzeitig genutzt, erlischt es.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026