In der Hundehaftpflicht der Ammerländer besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Kraftfahrzeug-Anhängers entstehen – etwa wenn der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine beauftragte Person ein solches Fahrzeug nutzt. Eine bloße Tätigkeit am Fahrzeug gilt unter bestimmten Voraussetzungen jedoch nicht als Gebrauch.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Kraftfahrzeug-Anhängers. Dies gilt, wenn der Schaden verursacht wird durch:
- den Versicherungsnehmer,
- eine mitversicherte Person oder
- eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person.
Eine Tätigkeit der vorgenannten Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhänger gilt nicht als Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung. Voraussetzung dafür ist:
- Keine dieser Personen ist Halter oder Besitzer des Fahrzeugs.
- Das Fahrzeug wird bei der Tätigkeit nicht in Betrieb gesetzt.
Was bedeutet das konkret?
Schäden, die beim Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers entstehen, sind nicht über diese Versicherung gedeckt. Das gilt für den Versicherungsnehmer, mitversicherte Personen und beauftragte Personen. Arbeiten an einem Fahrzeug zählen ausnahmsweise nicht als Gebrauch, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer ist und das Fahrzeug dabei nicht in Betrieb gesetzt wird.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch die Nutzung eines Autos oder Anhängers mitversichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursacht werden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Für welche Personen gilt dieser Ausschluss?
Er gilt für den Versicherungsnehmer, für mitversicherte Personen sowie für Personen, die von ihnen bestellt oder beauftragt wurden.
Zählt jede Tätigkeit an einem Fahrzeug als Gebrauch?
Nein. Eine Tätigkeit an einem Kraftfahrzeug oder Anhänger gilt nicht als Gebrauch, wenn keine der genannten Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und das Fahrzeug dabei nicht in Betrieb gesetzt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026