Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer sind Ansprüche wegen Schäden an Sachen, eiten oder sonstigen Leistungen ausgeschlossen, die der Versicherungsnehmer selbst hergestellt oder geliefert hat, wenn die Ursache im Herstellungs-, Liefer- oder Leistungsvorgang liegt. Ausgeschlossen sind auch alle daraus folgenden Vermögensschäden – ebenso, wenn Dritte im Auftrag des Versicherungsnehmers tätig geworden sind.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen, die vom Versicherungsnehmer hergestellt oder geliefert wurden. Voraussetzung für den Ausschluss ist, dass die Ursache des Schadens in der Herstellung, Lieferung oder Leistung liegt. Ausgeschlossen sind ebenso alle Vermögensschäden, die sich daraus ergeben.
Dieser Ausschluss gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und dies zur Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Leistung führt.
Der Ausschluss findet auch Anwendung, wenn Dritte im Auftrag oder für Rechnung des Versicherungsnehmers die Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder sonstigen Leistungen übernommen haben.
Was bedeutet das konkret?
Schäden an Dingen, die der Versicherungsnehmer selbst hergestellt oder geliefert hat, sind nicht mitversichert, wenn die Ursache im Herstellungs-, Liefer- oder Leistungsvorgang liegt. Auch Vermögensschäden, die daraus entstehen, sind ausgeschlossen. Das gilt ebenso, wenn ein mangelhaftes Einzelteil oder eine mangelhafte Teilleistung die Sache beschädigt oder zerstört, und auch dann, wenn Dritte diese Leistung im Auftrag des Versicherungsnehmers erbracht haben.
Häufige Fragen
Sind Schäden an selbst hergestellten oder gelieferten Sachen versichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden an Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen, die der Versicherungsnehmer hergestellt oder geliefert hat, sind ausgeschlossen, wenn die Ursache in der Herstellung, Lieferung oder Leistung liegt.
Gilt der Ausschluss auch, wenn nur ein einzelnes Teil mangelhaft war?
Ja. Der Ausschluss greift auch, wenn die Schadenursache in einem mangelhaften Einzelteil oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und dadurch die Sache oder Leistung beschädigt oder vernichtet wird.
Was gilt, wenn Dritte die Arbeiten im Auftrag des Versicherungsnehmers ausgeführt haben?
Der Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn Dritte im Auftrag oder für Rechnung des Versicherungsnehmers die Herstellung, Lieferung, Arbeiten oder sonstigen Leistungen übernommen haben.
Sind daraus entstehende Vermögensschäden abgedeckt?
Nein. Auch alle Vermögensschäden, die sich aus solchen Schäden ergeben, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026