Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer besteht kein Versicherungsschutz, wenn ein Schaden vorsätzlich verursacht wurde: Alle Personen, die einen Schaden absichtlich herbeigeführt haben, verlieren ihre Versicherungsansprüche vollständig.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind die Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
Eine mitversicherte Wiederherstellung des Versicherungsschutzes findet in diesem Fall keine Anwendung.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen Schaden mit Absicht verursacht, hat keinen Anspruch auf Leistungen aus der Versicherung. Dieser Ausschluss gilt für alle Personen, die vorsätzlich gehandelt haben. Eine Ausnahmeregelung, die den Versicherungsschutz in solchen Fällen wiederherstellen würde, greift hier nicht.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn ein Schaden mit Absicht verursacht wurde?
Nein. Versicherungsansprüche von Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben, sind ausgeschlossen.
Für wen gilt der Ausschluss bei vorsätzlichen Schäden?
Der Ausschluss gilt für alle Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
Kann der Versicherungsschutz bei einem vorsätzlich verursachten Schaden trotzdem greifen?
Nein. Die Regelung zur Wiederherstellung des Versicherungsschutzes findet in diesem Fall keine Anwendung.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026