Bei der Ammerländer in der Hundehaftpflicht ist die Mitgliedervertretung das oberste Organ und vertritt die Gesamtheit der Mitglieder. Sie besteht aus mindestens 21 und höchstens 33 selbst gewählten Mitgliedern, die für 7 Jahre gewählt werden, und entscheidet über alle Angelegenheiten, die über die Zuständigkeit des Vorstandes hinausreichen.
Die Mitgliedervertretung vertritt als oberstes Organ die Gesamtheit der Mitglieder. Sie beschließt über alle Angelegenheiten, die über die Zuständigkeit des Vorstandes hinausreichen und die ihr nach Gesetz oder Satzung ausdrücklich vorbehalten sind.
Die Mitgliedervertretung besteht aus mindestens 21 und höchstens 33 von ihr selbst gewählten Mitgliedern. Für die Mitgliedervertretung ist jedes Mitglied wählbar, das folgende Bedingungen erfüllt:
- Es ist weder Angestellter noch Vertreter des Vereins.
- Es ist nicht an der Verwaltung oder Vertretung eines anderen Versicherungsunternehmens beteiligt.
In besonderen Fällen kann die Mitgliedervertretung Ausnahmen zulassen.
Die Mitgliedervertreter werden auf 7 Jahre mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Zur Wahl der Mitgliedervertreter sind die Vereinsmitglieder spätestens einen Monat vor dem Versammlungstermin durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger einzuladen. Die Einladung muss den vom Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat aufgestellten Wahlvorschlag enthalten. Gleichzeitig muss sie dazu auffordern, weitere Wahlvorschläge spätestens zwei Wochen vor der Mitgliedervertreterversammlung einzureichen. Ein Wahlvorschlag muss von 250 Mitgliedern unterzeichnet sein.
Scheiden Mitgliedervertreter vorzeitig aus, so kann die Mitgliedervertretung in der nächsten Mitgliedervertreterversammlung Ersatzmitgliedervertreter wählen. Die Amtszeit der Ersatzmitglieder währt so lange, wie das Amt der ausgeschiedenen gewährt hätte, an deren Stelle sie getreten sind.
Mitgliedervertreter können wegen grober Verletzung ihrer Pflichten oder aus einem anderen wichtigen Grund von der Mitgliedervertretung mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen ausgeschlossen werden. Als wichtiger Grund gelten vor allem:
- die Zahlungsunfähigkeit des Mitgliedervertreters
- die Beteiligung an der Verwaltung oder Vertretung eines anderen Versicherungsunternehmens
Das Amt des Mitgliedervertreters ist ein Ehrenamt. Auslagen werden erstattet.
Was bedeutet das konkret?
Die Mitgliedervertretung ist das oberste Organ und steht für alle Mitglieder. Sie entscheidet über Angelegenheiten, die über die Zuständigkeit des Vorstandes hinausgehen, und besteht aus 21 bis 33 selbst gewählten Personen, die für 7 Jahre im Amt sind. Für die Wahl gelten feste Regeln, etwa die Einladung über den elektronischen Bundesanzeiger und Wahlvorschläge mit 250 Unterschriften. Das Amt ist ehrenamtlich, wobei Auslagen erstattet werden.
Häufige Fragen
Wie viele Mitglieder hat die Mitgliedervertretung?
Die Mitgliedervertretung besteht aus mindestens 21 und höchstens 33 Mitgliedern, die sie selbst wählt.
Wie lange dauert die Amtszeit eines Mitgliedervertreters?
Die Mitgliedervertreter werden auf 7 Jahre mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Wann kann ein Mitgliedervertreter ausgeschlossen werden?
Ein Ausschluss ist bei grober Verletzung der Pflichten oder aus einem anderen wichtigen Grund mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen möglich. Als wichtiger Grund gelten vor allem Zahlungsunfähigkeit oder die Beteiligung an einem anderen Versicherungsunternehmen.
Wird das Amt des Mitgliedervertreters bezahlt?
Nein, das Amt ist ein Ehrenamt. Allerdings werden Auslagen erstattet.
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