Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer entspricht das Geschäftsjahr des Vereins dem Kalenderjahr, und öffentliche Bekanntmachungen erfolgen grundsätzlich im elektronischen Bundesanzeiger. So ist geregelt, in welchem Zeitraum abgerechnet und wo Veröffentlichungen des Vereins zugänglich gemacht werden.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Veröffentlichungen des Vereins sind grundsätzlich im elektronischen Bundesanzeiger zu machen.
Was bedeutet das konkret?
Der Verein rechnet jeweils über ein volles Kalenderjahr ab, das damit seinem Geschäftsjahr entspricht. Wenn der Verein etwas öffentlich bekannt machen möchte, geschieht dies grundsätzlich über den elektronischen Bundesanzeiger.
Häufige Fragen
Welchen Zeitraum umfasst das Geschäftsjahr?
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Wo werden Veröffentlichungen des Vereins bekannt gemacht?
Veröffentlichungen des Vereins erfolgen grundsätzlich im elektronischen Bundesanzeiger.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026