Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer wird der Folgebeitrag je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn fällig – zahlt der Versicherungsnehmer zu spät und hat dies zu vertreten, gerät er ohne Mahnung in Verzug. Wie der Versicherer dann per Mahnung mit Zahlungsfrist vorgeht und wann Leistungsfreiheit sowie Kündigung drohen, klärt dieser Abschnitt.
Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise fällig – jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Verzug und Schadensersatz
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, darf der Versicherer Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens verlangen.
Mahnung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (zum Beispiel E-Mail oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweist.
Leistungsfreiheit nach Mahnung
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigung nach Mahnung
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Folgebeitrag ist je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Beginn des jeweiligen Zeitraums fällig; wer zu spät zahlt und dies zu vertreten hat, kommt automatisch in Verzug. Der Versicherer kann dann in Textform mahnen, eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen und Verzugsschaden verlangen. Zahlt der Versicherungsnehmer nach Fristablauf weiterhin nicht, kann der Versicherer bei einem Versicherungsfall leistungsfrei werden und den Vertrag fristlos kündigen. Eine solche Kündigung wird jedoch unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats veranlasst wird.
Häufige Fragen
Wann gilt die Zahlung des Folgebeitrags als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird. Fällig wird der Folgebeitrag je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt.
Muss der Versicherer erst mahnen, damit ich in Verzug gerate?
Nein. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer auch ohne Mahnung in Verzug. Das gilt allerdings nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Welche Anforderungen gelten für eine wirksame Mahnung?
Die Mahnung muss in Textform erfolgen, dem Versicherungsnehmer eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang einräumen und je Vertrag die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern. Zudem muss sie auf die Rechtsfolgen Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht hinweisen.
Kann ich eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs noch rückgängig machen?
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. War die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird. Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt jedoch bis zur Zahlung bestehen.
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