Stirbt der Versicherungsnehmer, bleibt der Schutz der Ammerländer Hundehaftpflicht für den mitversicherten Ehegatten, den eingetragenen Lebenspartner sowie die Kinder zunächst bis zur nächsten Beitragsfälligkeit erhalten. Zahlt der überlebende Partner den nächsten Beitrag, wird er selbst zum Versicherungsnehmer und der Vertrag läuft weiter.
Verstirbt der Versicherungsnehmer, bleibt der bedingungsgemäße Versicherungsschutz für die folgenden mitversicherten Personen bis zur nächsten Beitragsfälligkeit bestehen:
- den mitversicherten Ehegatten des Versicherungsnehmers oder den eingetragenen Lebenspartner
- die Kinder des Versicherungsnehmers bzw. des eingetragenen Lebenspartners
Löst der überlebende Partner den nächsten Beitrag ein, so wird dieser zum Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer stirbt, endet der Schutz nicht sofort. Der mitversicherte Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner sowie die Kinder bleiben bis zur nächsten fälligen Beitragszahlung weiter versichert. Zahlt der überlebende Partner diesen nächsten Beitrag, übernimmt er die Rolle des Versicherungsnehmers und führt den Vertrag fort.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Hundehaftpflicht, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Der bedingungsgemäße Versicherungsschutz besteht für den mitversicherten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner sowie die Kinder bis zur nächsten Beitragsfälligkeit fort.
Wer bleibt nach dem Tod des Versicherungsnehmers zunächst weiter geschützt?
Geschützt bleiben der mitversicherte Ehegatte des Versicherungsnehmers oder der eingetragene Lebenspartner sowie die Kinder des Versicherungsnehmers bzw. des eingetragenen Lebenspartners.
Wie kann der überlebende Partner den Vertrag fortführen?
Wenn der überlebende Partner den nächsten Beitrag einlöst, wird er selbst zum Versicherungsnehmer und führt den Vertrag damit fort.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026