Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer sind Ansprüche wegen Sachschäden nicht versichert, wenn diese durch Senkungen von Grundstücken, durch Erdrutschungen oder durch Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer entstehen. Auch alle Vermögensschäden, die sich aus solchen Sachschäden ergeben, bleiben ausgeschlossen.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn diese durch die folgenden Ursachen entstehen:
- Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen
- Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer
Was bedeutet das konkret?
Schäden an Sachen, die durch Bodensenkungen, Erdrutschungen oder Überschwemmungen entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das gilt sowohl für stehende als auch für fließende Gewässer. Auch Vermögensschäden, die sich aus solchen Sachschäden ergeben, sind nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch eine Überschwemmung über die Hundehaftpflicht abgedeckt?
Nein. Sachschäden durch Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Was gilt bei Schäden durch Erdrutsch oder Bodensenkung?
Ansprüche wegen Sachschäden, die durch Senkungen von Grundstücken oder durch Erdrutschungen entstehen, sind ausgeschlossen.
Sind auch Vermögensschäden aus diesen Ereignissen ausgeschlossen?
Ja. Neben den Sachschäden sind auch alle Vermögensschäden ausgeschlossen, die sich aus solchen Sachschäden ergeben.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026