Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen vom Versicherungsschutz ausgenommen und werden nicht übernommen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.
Was bedeutet das konkret?
Entstehen Schäden dadurch, dass ein Persönlichkeitsrecht oder ein Namensrecht verletzt wird, besteht dafür kein Versicherungsschutz. Ansprüche, die auf solchen Verletzungen beruhen, sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Sind Schäden aus einer Namensrechtsverletzung mitversichert?
Nein, Ansprüche wegen Schäden aus Namensrechtsverletzungen sind ausgeschlossen.
Zahlt der Versicherer bei einer Persönlichkeitsrechtsverletzung?
Nein, Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeitsrechtsverletzungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026