Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer sind Ansprüche wegen Schäden nicht versichert, wenn diese auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder daraus hergestellte Erzeugnisse zurückzuführen sind. Damit ist klar geregelt, dass für solche asbestbedingten Schäden kein Versicherungsschutz besteht.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
Was bedeutet das konkret?
Schäden, die durch Asbest verursacht werden, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das gilt sowohl für reinen Asbest als auch für Substanzen und Erzeugnisse, die Asbest enthalten. Ansprüche, die sich auf solche Schäden zurückführen lassen, werden nicht übernommen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Asbest versichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest zurückzuführen sind, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Ausschluss auch für asbesthaltige Produkte?
Ja. Der Ausschluss umfasst nicht nur reinen Asbest, sondern auch asbesthaltige Substanzen und Erzeugnisse.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026