Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer sind auch Schäden abgesichert, die während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts von bis zu einem Jahr eintreten. Wie und in welcher Währung der Versicherer dabei leistet, klärt dieser Abschnitt.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Versicherungsfällen, die im Ausland eintreten. Voraussetzung ist ausschließlich, dass diese bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt von bis zu einem Jahr eingetreten sind. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII.
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten der Europäischen Währungsunion, gelten die Verpflichtungen des Versicherers als erfüllt in dem Zeitpunkt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt auch für Schäden, die im Ausland passieren – allerdings nur, wenn sich der Versicherungsnehmer dort vorübergehend und höchstens ein Jahr aufhält. Auszahlungen erfolgen immer in Euro. Wird ins Ausland außerhalb der Europäischen Währungsunion gezahlt, gilt die Zahlung als erledigt, sobald der Euro-Betrag bei einem Geldinstitut innerhalb der Europäischen Währungsunion angewiesen wurde.
Häufige Fragen
Sind Schäden im Ausland überhaupt versichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ist mitversichert – allerdings nur bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt von bis zu einem Jahr.
Wie lange darf der Auslandsaufenthalt für den Versicherungsschutz höchstens dauern?
Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Versicherungsfälle, die bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr eintreten.
In welcher Währung leistet der Versicherer?
Die Leistungen erfolgen in Euro.
Wann gilt die Zahlung als erfüllt, wenn ins Ausland außerhalb der Europäischen Währungsunion gezahlt wird?
Die Verpflichtungen des Versicherers gelten in dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
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