Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer sind die Welpen eines Wurfes über die bestehende Versicherung der Hündin mitversichert, solange sie höchstens sechs Monate alt sind. Wer den Schutz darüber hinaus behalten möchte, muss die Welpen gegen Beitrag zusätzlich einschließen lassen.
Der Versicherungsschutz für den Halter einer Hündin umfasst auch dessen Haftpflicht als Halter der Welpen eines Wurfes bis zu einem Alter von 6 Monaten.
Danach besteht Versicherungsschutz nur, wenn die Welpen gegen Beitrag in die bestehende Hundehalterhaftpflichtversicherung eingeschlossen werden.
Was bedeutet das konkret?
Bringt eine versicherte Hündin einen Wurf zur Welt, sind die Welpen automatisch über die bestehende Hundehaftpflicht mitversichert – allerdings nur bis zu einem Alter von sechs Monaten. Möchte man die Welpen danach weiter absichern, müssen sie gegen zusätzlichen Beitrag in die bestehende Versicherung aufgenommen werden.
Häufige Fragen
Sind die Welpen meiner versicherten Hündin automatisch mitversichert?
Ja, die Haftpflicht als Halter der Welpen eines Wurfes ist über den bestehenden Versicherungsschutz der Hündin abgedeckt – bis zu einem Alter von sechs Monaten.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz für die Welpen?
Der Schutz gilt bis zu einem Alter von sechs Monaten. Danach besteht er nur weiter, wenn die Welpen gegen Beitrag in die bestehende Hundehalterhaftpflichtversicherung eingeschlossen werden.
Was muss ich tun, damit die Welpen nach sechs Monaten weiter versichert sind?
Die Welpen müssen gegen Beitrag in die bestehende Hundehalterhaftpflichtversicherung eingeschlossen werden, damit über das Alter von sechs Monaten hinaus Versicherungsschutz besteht.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026