Bei der Ammerländer Versicherung in der Hundehaftpflicht können Vereinsmitglieder eigene Anträge zur Beschlussfassung durch die Mitgliedervertreterversammlung einreichen, sofern diese keine Fragen der Geschäftsführung betreffen. Solche Anträge müssen bis spätestens 1. Februar schriftlich beim Vorstand vorliegen und von mindestens 200 Mitgliedern mit Angabe der Mitglieds-Nr. unterzeichnet sein.
Mitglieder des Vereins können Anträge beim Vorstand einreichen, die nicht Fragen der Geschäftsführung betreffen. Diese Anträge sind zur Beschlussfassung durch die Mitgliedervertreterversammlung bestimmt. Sie müssen spätestens am 1. Februar des jeweiligen Jahres schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Gegebenenfalls kann ein Mitgliedervertreter mit der Begründung beauftragt werden. Alternativ kann das Vereinsmitglied in die Mitgliedervertreterversammlung eingeladen werden.
Entsprechende Anträge müssen von mindestens 200 Mitgliedern des Vereins unterzeichnet sein. Dabei ist die Mitglieds-Nr. anzugeben.
Anträge, die nicht auf dem Tagesordnungspunkt stehen, können in der Mitgliedervertreterversammlung nur dann zum Beschluss gefasst werden, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt.
Was bedeutet das konkret?
Vereinsmitglieder haben die Möglichkeit, eigene Anträge einzureichen, über die die Mitgliedervertreterversammlung entscheiden soll. Diese Anträge dürfen keine Fragen der Geschäftsführung betreffen, müssen bis zum 1. Februar schriftlich beim Vorstand vorliegen und von mindestens 200 Mitgliedern mit Mitglieds-Nr. unterschrieben sein. Anträge, die nicht auf der Tagesordnung stehen, kommen nur dann zur Abstimmung, wenn niemand widerspricht.
Häufige Fragen
Bis wann muss ein Antrag von Vereinsmitgliedern eingereicht werden?
Anträge müssen spätestens am 1. Februar des jeweiligen Jahres schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Wie viele Unterschriften braucht ein solcher Antrag?
Der Antrag muss von mindestens 200 Mitgliedern des Vereins unter Angabe der Mitglieds-Nr. unterzeichnet sein.
Welche Anträge sind von dieser Regelung ausgenommen?
Anträge, die Fragen der Geschäftsführung betreffen, fallen nicht unter diese Regelung.
Können auch Anträge behandelt werden, die nicht auf der Tagesordnung stehen?
Ja, aber nur dann, wenn sich in der Mitgliedervertreterversammlung kein Widerspruch dagegen erhebt.
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