Bei der Ammerländer Hundehaftpflicht beginnt die Mitgliedschaft im Verein genau dann, wenn ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, und sie endet, sobald dieser Vertrag ausläuft. Wer als Mitglied ausscheidet, kann keine Ansprüche auf das Vereinsvermögen geltend machen.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages. Sie endet mit dessen Ablauf.
Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Was bedeutet das konkret?
Sobald ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, entsteht die Mitgliedschaft. Läuft der Vertrag aus, endet auch die Mitgliedschaft. Wer aus dem Verein ausscheidet, hat keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Häufige Fragen
Ab wann bin ich Mitglied?
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages.
Wann endet meine Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft endet mit dem Ablauf des Versicherungsvertrages.
Habe ich nach meinem Ausscheiden Anspruch auf das Vereinsvermögen?
Nein, ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026