Beim Lastschriftverfahren der Ammerländer Hundehaftpflicht muss der Versicherungsnehmer zum Fälligkeitszeitpunkt für ausreichende Kontodeckung sorgen; scheitert der Einzug ohne sein Verschulden, bleibt die Zahlung nach einer Zahlungsaufforderung in Textform noch rechtzeitig. Bei selbst zu vertretendem Einzugsversagen darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat kündigen und Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen.
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zu kündigen.
Der Versicherer muss in der Kündigung darauf hinweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer per Lastschrift zahlt, muss zum Fälligkeitstermin genug Geld auf dem Konto haben. Klappt der Einzug ohne eigenes Verschulden nicht, gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, sofern man nach einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers unverzüglich zahlt. Liegt das Scheitern dagegen in der Verantwortung des Versicherungsnehmers, darf der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen; künftige Beiträge sind dann selbst zu überweisen, und Gebühren der Bank für die geplatzte Lastschrift können weiterberechnet werden.
Häufige Fragen
Was muss ich beim Lastschriftverfahren beachten?
Sie müssen zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos sorgen, damit der Versicherer den Beitrag einziehen kann.
Gilt meine Zahlung noch als rechtzeitig, wenn der Einzug ohne mein Verschulden scheitert?
Ja. Konnte der Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Was passiert, wenn ich es zu vertreten habe, dass die Lastschrift wiederholt fehlschlägt?
Dann ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform zu kündigen. Sie sind anschließend verpflichtet, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Muss ich für die Kosten einer geplatzten Lastschrift aufkommen?
Ja, von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
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