Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer sind Ansprüche wegen Schäden ausgeschlossen, die durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs entstehen oder für die man als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs haftbar gemacht wird. Wer nur an einem fremden Wasserfahrzeug tätig wird, ohne es in Betrieb zu setzen, gilt jedoch nicht als Nutzer im Sinne dieser Regelung.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursacht werden. Das gilt, wenn der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person den Schaden verursacht.
Ebenso ausgeschlossen sind Ansprüche, für die diese Personen als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
Eine Tätigkeit der genannten Personen an einem Wasserfahrzeug gilt nicht als Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn beide der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Keine dieser Personen ist Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs.
- Das Wasserfahrzeug wird bei dieser Tätigkeit nicht in Betrieb gesetzt.
Was bedeutet das konkret?
Schäden, die beim Nutzen eines Wasserfahrzeugs entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das gilt auch, wenn jemand als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs zur Verantwortung gezogen wird. Arbeitet man dagegen nur an einem fremden Wasserfahrzeug, ohne es in Betrieb zu setzen, zählt das nicht als Gebrauch im Sinne dieser Ausschlussregelung.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch die Nutzung eines Bootes mitversichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden, die durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursacht werden, sind ausgeschlossen.
Gilt der Ausschluss auch, wenn ich als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs haftbar gemacht werde?
Ja. Ansprüche, für die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen wird, sind ausgeschlossen.
Wann zählt eine Tätigkeit an einem Wasserfahrzeug nicht als Gebrauch?
Wenn keine der genannten Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und das Wasserfahrzeug dabei nicht in Betrieb gesetzt wird.
Wer ist von diesem Ausschluss betroffen?
Der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person sowie jede von ihnen bestellte oder beauftragte Person.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026