Bei der Ammerländer Hundehaftpflicht darf sich ein Mitgliedervertreter in der Mitgliedervertretung nur durch einen anderen Mitgliedervertreter vertreten lassen, wobei jeder höchstens eine verhinderte Person übernehmen kann. Zudem entfällt das Stimmrecht, wenn die Versicherung ruht, die bürgerlichen Ehrenrechte fehlen oder eigene Rechtsgeschäfte betroffen sind.
Eine Stellvertretung in der Mitgliedervertretung ist nur durch einen anderen Mitgliedervertreter zulässig. Ein Mitgliedervertreter kann dabei höchstens einen an der Teilnahme verhinderten Mitgliedervertreter vertreten.
Ein Mitgliedervertreter ist nicht stimmberechtigt, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
- seine Versicherung ruht,
- er die bürgerlichen Ehrenrechte nicht besitzt,
- die Beschlussfassung betrifft die Vornahme eines Rechtsgeschäftes mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsgeschäftes zwischen ihm und dem Verein.
Was bedeutet das konkret?
Wer als Mitgliedervertreter verhindert ist, kann sich nur durch einen anderen Mitgliedervertreter vertreten lassen. Dabei darf eine Person höchstens eine verhinderte Person übernehmen. In bestimmten Fällen ruht das Stimmrecht – etwa wenn die Versicherung ruht, die bürgerlichen Ehrenrechte fehlen oder es bei der Abstimmung um ein Rechtsgeschäft mit der eigenen Person geht.
Häufige Fragen
Kann sich ein Mitgliedervertreter durch eine beliebige Person vertreten lassen?
Nein. Eine Stellvertretung ist nur durch einen anderen Mitgliedervertreter zulässig.
Wie viele verhinderte Personen darf ein Mitgliedervertreter vertreten?
Ein Mitgliedervertreter kann höchstens einen an der Teilnahme verhinderten Mitgliedervertreter vertreten.
Wann darf ein Mitgliedervertreter nicht mit abstimmen?
Er ist nicht stimmberechtigt, wenn seine Versicherung ruht, er die bürgerlichen Ehrenrechte nicht besitzt oder die Beschlussfassung ein Rechtsgeschäft mit ihm bzw. zwischen ihm und dem Verein betrifft.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026