Bei der Ammerländer und ihrer Hundehaftpflicht tagt die Mitgliedervertretung in ordentlichen und außerordentlichen Versammlungen: Die ordentliche Versammlung findet jährlich in den ersten acht Monaten statt, wird vom Vorstand schriftlich mit Zeit, Ort und Tagesordnung einberufen und in einem notariellen Protokoll festgehalten, außerordentliche Versammlungen auf Beschluss oder Antrag.
Verhandlungen und Beschlüsse der Mitgliedervertretung werden in ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedervertreterversammlungen gefasst.
Die ordentliche Mitgliedervertreterversammlung findet alljährlich innerhalb der ersten acht Monate statt.
Die Mitgliedervertreterversammlung wird vom Vorstand schriftlich einberufen. Dabei sind Zeit, Ort und Tagesordnung anzugeben. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 121 ff. des Aktiengesetzes.
Über die Verhandlungen der Mitgliedervertreterversammlung ist ein notarielles Protokoll aufzunehmen.
Außerordentliche Mitgliedervertreterversammlungen finden statt, wenn der Aufsichtsrat oder der Vorstand dies beschließen oder wenn mindestens ein Drittel der gewählten Mitgliedervertreter dies schriftlich beantragen.
Die Mitgliedervertreterversammlung findet vorzugsweise am Sitz des Vereines statt.
Was bedeutet das konkret?
Die Mitgliedervertretung trifft ihre Entscheidungen in Versammlungen. Eine reguläre Versammlung gibt es jedes Jahr in den ersten acht Monaten; sie wird vom Vorstand schriftlich mit allen wichtigen Angaben einberufen und notariell protokolliert. Zusätzlich kann bei Bedarf eine außerordentliche Versammlung einberufen werden, wenn Aufsichtsrat oder Vorstand es beschließen oder ein Drittel der Mitgliedervertreter es schriftlich beantragt.
Häufige Fragen
Wie oft findet die ordentliche Mitgliedervertreterversammlung statt?
Sie findet einmal jährlich statt, und zwar innerhalb der ersten acht Monate.
Wer beruft die Versammlung ein und was muss dabei angegeben werden?
Der Vorstand beruft die Versammlung schriftlich ein und gibt dabei Zeit, Ort und Tagesordnung an. Ergänzend gelten die Bestimmungen der §§ 121 ff. des Aktiengesetzes.
Wann kann eine außerordentliche Versammlung einberufen werden?
Wenn der Aufsichtsrat oder der Vorstand dies beschließen oder wenn mindestens ein Drittel der gewählten Mitgliedervertreter dies schriftlich beantragt.
Muss über die Versammlung ein Protokoll geführt werden?
Ja, über die Verhandlungen der Mitgliedervertreterversammlung ist ein notarielles Protokoll aufzunehmen.
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