Beim Ammerländer Versicherungsverein und seiner Hundehaftpflicht überwacht der Aufsichtsrat die Geschäftsführung, prüft und stellt den Jahresabschluss fest, bestellt den Vorstand und muss bestimmten Entscheidungen wie dem Erwerb von Grundeigentum oder der Änderung der Versicherungsbedingungen zustimmen.
Den Aufsichtsrat treffen die ihm durch Gesetz und Satzung zugewiesenen Rechte und Pflichten. Ihm obliegen insbesondere:
- Überwachung der Geschäftsführung,
- Prüfung des Jahresabschlusses, des Vorschlages über die Überschussverteilung und des Geschäftsberichtes sowie die Berichterstattung an die Mitgliedervertreterversammlung,
- Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes,
- Bestellung des Vorstandes und Regelung seines Dienstverhältnisses,
- Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand.
Die Zustimmung des Aufsichtsrates ist erforderlich für:
- Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundeigentum,
- Festsetzung von Nachschussbeiträgen,
- Bestellung und Abberufung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten,
- Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Der Aufsichtsrat ist weiterhin ermächtigt:
- die Satzung zu ändern, soweit die Änderungen nur die Fassung betreffen,
- Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung, durch welche die Satzung geändert wird, soweit abzuändern, wie es die Aufsichtsbehörde verlangt,
- sich eine Geschäftsordnung zuzulegen.
Was bedeutet das konkret?
Der Aufsichtsrat kontrolliert die Geschäftsführung, prüft und stellt den Jahresabschluss fest und bestellt den Vorstand. Für bestimmte wichtige Entscheidungen – etwa den Kauf oder Verkauf von Grundeigentum, Nachschussbeiträge oder Änderungen der Versicherungsbedingungen – ist seine Zustimmung nötig. Zusätzlich darf er die Satzung in bestimmten Fällen anpassen und sich eine eigene Geschäftsordnung geben.
Häufige Fragen
Welche Hauptaufgaben hat der Aufsichtsrat?
Er überwacht die Geschäftsführung, prüft den Jahresabschluss, den Vorschlag zur Überschussverteilung und den Geschäftsbericht, stellt Jahresabschluss und Lagebericht fest, bestellt den Vorstand und regelt dessen Dienstverhältnis und erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand.
Wofür muss der Aufsichtsrat seine Zustimmung geben?
Seine Zustimmung ist nötig beim Erwerb, der Veräußerung und Belastung von Grundeigentum, bei der Festsetzung von Nachschussbeiträgen, bei der Bestellung und Abberufung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten sowie bei Änderungen der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Darf der Aufsichtsrat die Satzung ändern?
Ja, er darf die Satzung ändern, soweit die Änderungen nur die Fassung betreffen, und er darf Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung zur Satzungsänderung so anpassen, wie es die Aufsichtsbehörde verlangt.
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