Bei der Ammerländer Hundehaftpflicht bildet die Sach- und Unfallversicherung den zentralen Geschäftszweck des Vereins, der zusätzlich Versicherungen gegen festes Entgelt anbieten und aktive Rückversicherungen betreiben darf – und das mit einem Geschäftsgebiet, das sich über Deutschland und die übrigen EU-Staaten erstreckt.
Der Verein betreibt die Sach- und Unfallversicherung.
Er ist ferner berechtigt, Versicherungen gegen festes Entgelt so abzuschließen, dass der Versicherungsnehmer nicht Mitglied des Vereins wird. Außerdem darf er aktive Rückversicherungen betreiben. Auf diese Versicherungen darf zusammen höchstens 15 % der Gesamtbeitragseinnahme entfallen.
Der Verein darf für übernommene Versicherungen Rückversicherungsverträge abschließen.
Der Verein hat das Recht, durch seine Organisation Versicherungen in allen Sparten zu vermitteln.
Das Geschäftsgebiet umfasst Deutschland sowie die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Staaten).
Was bedeutet das konkret?
Der Verein ist im Bereich der Sach- und Unfallversicherung tätig. Er darf zusätzlich Versicherungen gegen festes Entgelt anbieten, ohne dass der Versicherungsnehmer Mitglied wird, und aktive Rückversicherungen betreiben – zusammen jedoch höchstens bis zu 15 % der Gesamtbeitragseinnahme. Er kann für übernommene Versicherungen selbst Rückversicherungsverträge abschließen und Versicherungen in allen Sparten vermitteln. Sein Geschäftsgebiet erstreckt sich auf Deutschland und die übrigen EU-Staaten.
Häufige Fragen
Welche Versicherungen betreibt der Verein?
Der Verein betreibt die Sach- und Unfallversicherung. Zudem darf er Versicherungen gegen festes Entgelt abschließen und aktive Rückversicherungen betreiben.
Muss der Versicherungsnehmer immer Mitglied des Vereins werden?
Nein. Der Verein darf Versicherungen gegen festes Entgelt so abschließen, dass der Versicherungsnehmer nicht Mitglied des Vereins wird. Auf diese Versicherungen dürfen zusammen höchstens 15 % der Gesamtbeitragseinnahme entfallen.
In welchen Ländern gilt das Geschäftsgebiet?
Das Geschäftsgebiet umfasst Deutschland sowie die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Staaten).
Darf der Verein Versicherungen in anderen Sparten vermitteln?
Ja. Der Verein hat das Recht, durch seine Organisation Versicherungen in allen Sparten zu vermitteln.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026