Wer mit einer Entscheidung der Ammerländer Versicherung in der Hundehaftpflicht unzufrieden ist, kann sich an mehrere Stellen wenden: Als Verbraucher an den kostenfreien Versicherungsombudsmann, an die Aufsichtsbehörde BaFin, an das interne Beschwerdemanagement des Versicherers oder den Rechtsweg beschreiten.
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
Versicherungsombudsmann
Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit wie folgt:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Unser Beschwerdemanagement
Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
Ammerländer Versicherung VVaG
- Beschwerdemanagement –
Bahnhofstr. 8
26655 Westerstede
E-Mail: beschwerde@ammerlaenderversicherung.de
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie mit einer Entscheidung oder dem Verlauf einer Verhandlung nicht zufrieden, stehen Ihnen mehrere Beschwerdewege offen. Als Verbraucher können Sie sich an den unabhängigen und kostenfreien Versicherungsombudsmann wenden, an dessen Schlichtungsverfahren der Versicherer teilnimmt. Zusätzlich können Sie die Aufsichtsbehörde BaFin einschalten, den Rechtsweg beschreiten oder sich direkt an das interne Beschwerdemanagement des Versicherers wenden.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit einer Entscheidung unzufrieden bin?
Ihnen stehen insbesondere der Versicherungsombudsmann, die Versicherungsaufsicht BaFin, der Rechtsweg sowie das interne Beschwerdemanagement des Versicherers offen.
Kostet die Beschwerde beim Versicherungsombudsmann etwas?
Nein. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Der Versicherer unterliegt jedoch ihrer Aufsicht, sodass Sie sich bei Unzufriedenheit mit der Betreuung oder bei Meinungsverschiedenheiten an sie wenden können.
Kann ich mich auch direkt an den Versicherer wenden?
Ja. Unabhängig von den anderen Möglichkeiten können Sie sich jederzeit an die interne Beschwerdestelle des Versicherers, das Beschwerdemanagement der Ammerländer Versicherung VVaG, wenden.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026