Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer sind Ansprüche wegen der Übertragung von Krankheiten grundsätzlich ausgeschlossen – etwa Personenschäden durch eine vom Versicherungsnehmer übertragene Krankheit oder Sachschäden durch Krankheiten seiner Tiere. Versicherungsschutz besteht jedoch dann, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen:
- Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren.
- Sachschäden, die durch Krankheit der Tiere entstanden sind, die dem Versicherungsnehmer gehören, von ihm gehalten oder von ihm veräußert wurden.
In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.
Was bedeutet das konkret?
Schäden, die durch die Übertragung einer Krankheit entstehen, sind grundsätzlich nicht mitversichert. Das gilt für Personenschäden durch eine Krankheit des Versicherungsnehmers ebenso wie für Sachschäden durch Krankheiten seiner Tiere. Ausnahmsweise besteht der Versicherungsschutz aber weiterhin, wenn der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass ihn weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit trifft.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch die Übertragung einer Krankheit versichert?
Grundsätzlich nicht. Ausgeschlossen sind Personenschäden aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers sowie Sachschäden durch Krankheit seiner Tiere.
Gibt es trotz des Ausschlusses eine Möglichkeit auf Versicherungsschutz?
Ja. In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.
Welche Tiere sind vom Ausschluss bei Sachschäden erfasst?
Erfasst sind Sachschäden durch Krankheit der Tiere, die dem Versicherungsnehmer gehören, von ihm gehalten oder von ihm veräußert wurden.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026