Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die mit Gentechnik zusammenhängen: Ausgeschlossen sind Ansprüche aus gentechnischen eiten, aus gentechnisch veränderten Organismen sowie aus Erzeugnissen, die solche Organismen enthalten oder mit deren Hilfe hergestellt wurden.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf:
- gentechnische Arbeiten
- gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
- Erzeugnisse, die Bestandteile aus GVO enthalten
- Erzeugnisse, die aus GVO oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden
Was bedeutet das konkret?
Schäden, die mit Gentechnik in Verbindung stehen, sind nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Das betrifft gentechnische Arbeiten ebenso wie gentechnisch veränderte Organismen (GVO). Auch Erzeugnisse, die Bestandteile aus solchen Organismen enthalten oder mit deren Hilfe hergestellt wurden, fallen unter diesen Ausschluss.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Gentechnik über die Hundehaftpflicht abgesichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden, die auf gentechnische Arbeiten oder gentechnisch veränderte Organismen zurückzuführen sind, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Ausschluss auch für Erzeugnisse mit gentechnisch veränderten Organismen?
Ja. Der Ausschluss umfasst auch Erzeugnisse, die Bestandteile aus GVO enthalten oder aus GVO beziehungsweise mit Hilfe von GVO hergestellt wurden.
Was bedeutet die Abkürzung GVO in diesem Zusammenhang?
GVO steht für gentechnisch veränderte Organismen. Schäden, die auf solche Organismen zurückzuführen sind, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026