Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer besteht kein Versicherungsschutz, wenn jemand einen Schaden verursacht, obwohl er die Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit kannte – etwa weil er trotz dieses Wissens Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder eiten und Leistungen erbracht hat. Der Ausschluss betrifft alle betroffenen Personen.
Ausgeschlossen sind die Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit:
- Erzeugnisse in den Verkehr gebracht haben oder
- Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht haben.
Die entsprechende Regelung findet in diesem Fall keine Anwendung.
Was bedeutet das konkret?
Wer wusste, dass ein Erzeugnis, eine Arbeit oder eine Leistung mangelhaft oder schädlich ist, und trotz dieses Wissens damit einen Schaden verursacht hat, erhält keinen Versicherungsschutz. Der Ausschluss gilt für alle Personen, auf die das zutrifft.
Häufige Fragen
Wann entfällt der Versicherungsschutz wegen Kenntnis der Mangelhaftigkeit?
Der Schutz entfällt, wenn eine Person einen Schaden verursacht, weil sie in Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht hat.
Für wen gilt dieser Ausschluss?
Der Ausschluss betrifft die Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden auf diese Weise verursacht haben.
Kommt es darauf an, ob der Mangel bekannt war?
Ja, entscheidend ist die Kenntnis von der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens oder der erbrachten Arbeiten und Leistungen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026