Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer sind Flurschäden mitversichert, also Schäden an Flächen wie landwirtschaftlichen Grundstücken, Weiden, Forsten, Feldern und Gärten. Der Versicherungsschutz umfasst dabei die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für solche Schäden.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Flurschäden. Dazu zählen zum Beispiel Schäden an:
- landwirtschaftlichen Flächen
- Weiden
- Forsten
- Feldern
- Gärten
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf sogenannte Flurschäden. Damit ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden an Flächen wie landwirtschaftlichen Grundstücken, Weiden, Forsten, Feldern und Gärten gemeint. Solche Schäden gehören ausdrücklich zum mitversicherten Bereich.
Häufige Fragen
Sind Schäden an landwirtschaftlichen Flächen und Gärten abgedeckt?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht wegen Flurschäden ist mitversichert. Dazu zählen unter anderem landwirtschaftliche Flächen, Weiden, Forsten, Felder und Gärten.
Was versteht man hier unter Flurschäden?
Als Flurschäden gelten laut Abschnitt beispielsweise Schäden an landwirtschaftlichen Flächen, Weiden, Forsten, Feldern und Gärten.
Welche Art von Haftpflicht ist bei Flurschäden versichert?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen solcher Flurschäden.
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