Bei der Ammerländer Hundehaftpflicht sind gesetzliche Haftpflichtansprüche mitversichert, wenn beim privaten Gebrauch eines eigenen oder fremden Hundeschlittens Schäden entstehen oder wenn man privat mit den eigenen Hunden an Hundeschlittenrennen sowie den zugehörigen Trainingsläufen teilnimmt – vorausgesetzt, damit werden keine Einkünfte erzielt; Schäden am Schlitten selbst bleiben ausgeschlossen.
Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche, die entstehen durch:
- den privaten Gebrauch eigener oder fremder Hundeschlitten
- die private Teilnahme an Hundeschlittenrennen mit den eigenen Hunden sowie die Trainingsläufe hierzu
Voraussetzung ist, dass hierdurch keine Einkünfte erzielt werden.
Schäden, die an den Schlitten selbst entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Wer privat einen eigenen oder fremden Hundeschlitten nutzt oder mit den eigenen Hunden an Hundeschlittenrennen und den dazugehörigen Trainingsläufen teilnimmt, ist bei entstehenden gesetzlichen Haftpflichtansprüchen mitversichert. Bedingung ist dabei, dass damit kein Geld verdient wird. Schäden am Schlitten selbst sind allerdings nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Ist die Teilnahme an einem Hundeschlittenrennen mitversichert?
Ja, die private Teilnahme an Hundeschlittenrennen mit den eigenen Hunden ist mitversichert, ebenso die Trainingsläufe dazu – solange damit keine Einkünfte erzielt werden.
Gilt der Schutz auch für einen fremden Hundeschlitten?
Ja, mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus dem privaten Gebrauch sowohl eigener als auch fremder Hundeschlitten.
Sind Schäden am Schlitten selbst versichert?
Nein, Schäden, die am Schlitten selbst entstehen, sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Besteht der Schutz auch, wenn man mit den Hundeschlittenfahrten Geld verdient?
Nein, Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass durch die Nutzung oder Teilnahme keine Einkünfte erzielt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026