Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter der im Versicherungsschein genannten Hunde abgesichert. Geschützt sind auch Ansprüche aus dem Gebrauch eigener Blindenhunde, während die Halterhaftung für Jagdhunde bei bestehender Jagdhaftpflichtversicherung ausgeschlossen bleibt.
Versichert ist – im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Hundehalter der im Versicherungsschein bezeichneten Hunde.
Versicherungsschutz besteht auch für Haftpflichtansprüche, die aus dem Gebrauch eigener Blindenhunde entstehen.
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die den Versicherungsnehmer als Halter der im Versicherungsschein genannten Hunde trifft. Auch Ansprüche aus dem Gebrauch eigener Blindenhunde sind eingeschlossen. Für Jagdhunde gilt der Schutz jedoch nicht, sofern für sie bereits eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Häufige Fragen
Welche Hunde sind über diese Versicherung abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter der im Versicherungsschein bezeichneten Hunde.
Sind auch Blindenhunde mitversichert?
Ja, es besteht Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche, die aus dem Gebrauch eigener Blindenhunde entstehen.
Gilt der Schutz auch für Jagdhunde?
Die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Jagdhunden ist nicht versichert, wenn dafür bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026