Wer seinen Hund privat zu therapeutischen Zwecken einsetzt, ist bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer abgesichert: Die gesetzliche Haftpflicht aus dieser Nutzung des versicherten Hundes ist ausdrücklich mitversichert.
Die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Nutzung des versicherten Hundes zu therapeutischen Zwecken ist mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Nutzt du deinen versicherten Hund privat für therapeutische Zwecke, ist die daraus entstehende gesetzliche Haftpflicht vom Versicherungsschutz umfasst. Damit bleibt dieser Einsatz des Hundes abgesichert.
Häufige Fragen
Ist der Einsatz meines Hundes für therapeutische Zwecke mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Nutzung des versicherten Hundes zu therapeutischen Zwecken ist mitversichert.
Gilt der Schutz auch für eine private Nutzung des Hundes?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Nutzung des versicherten Hundes zu therapeutischen Zwecken.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026