Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer sind neben dem Versicherungsnehmer auch die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen sowie ein nicht gewerbsmäßig tätiger Hundehüter mitversichert. Für alle Mitversicherten gelten die gleichen Vertragsbestimmungen, doch nur der Versicherungsnehmer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben, während die Pflichten alle Versicherten treffen.
Versichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht:
- der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen,
- des Hundehüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.
Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen gelten entsprechend auch für die mitversicherten Personen. Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Der Versicherungsschutz entfällt sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen. Dabei ist es unabhängig, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder in der einer mitversicherten Person vorliegen.
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Versicherungsnehmer sind auch mit ihm im Haushalt lebende Familienangehörige und ein nicht gewerbsmäßig tätiger Hundehüter mitversichert. Für diese Personen gelten grundsätzlich dieselben Vertragsbestimmungen wie für den Versicherungsnehmer, mit einer Ausnahme bei der Vorsorgeversicherung. Liegt ein Grund für einen Ausschluss oder eine Risikobegrenzung bei einer der versicherten Personen vor, entfällt der Schutz für alle. Nur der Versicherungsnehmer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben, die Pflichten treffen jedoch alle Versicherten.
Häufige Fragen
Wer ist neben dem Versicherungsnehmer noch mitversichert?
Mitversichert sind die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen sowie der Hundehüter, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.
Gelten die Vertragsbedingungen auch für mitversicherte Personen?
Ja, alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind entsprechend auf die mitversicherten Personen anzuwenden. Eine Ausnahme gilt bei der Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Was passiert, wenn bei einer mitversicherten Person ein Ausschlussgrund vorliegt?
Dann entfällt der Versicherungsschutz sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für alle mitversicherten Personen – unabhängig davon, in wessen Person die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse vorliegen.
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben und wer muss die Pflichten erfüllen?
Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind hingegen sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026