Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer muss der Versicherungsnehmer nach Aufforderung innerhalb eines Monats mitteilen, ob sich das versicherte Risiko verändert hat – daraufhin wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Änderung angepasst, wobei bei falschen Angaben zum Nachteil des Versicherers eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des Beitragsunterschieds droht und der vereinbarte Mindestbeitrag nie unterschritten wird.
Der Versicherungsnehmer muss nach Aufforderung mitteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.
Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung). Beim Wegfall versicherter Risiken erfolgt die Berichtigung jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden. Alle nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt.
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung verlangen. Diese entspricht dem für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrag. Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich das versicherte Risiko ändert, muss der Versicherungsnehmer dies nach Aufforderung innerhalb eines Monats melden und auf Wunsch nachweisen. Der Beitrag wird dann entsprechend angepasst, wobei der Mindestbeitrag nicht unterschritten wird. Werden Angaben zu spät gemacht, kann eine Nachzahlung verlangt werden; zu viel gezahlte Beiträge gibt es nur zurück, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten erfolgen. Falsche Angaben zum Nachteil des Versicherers können eine Vertragsstrafe auslösen.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich Änderungen am versicherten Risiko melden?
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen. Die Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen.
Was passiert, wenn ich falsche Angaben zum Nachteil des Versicherers mache?
Der Versicherer kann eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds verlangen. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit kein Verschulden trifft.
Ab wann wird der Beitrag nach einer Änderung angepasst?
Bei Veränderungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt. Beim Wegfall versicherter Risiken erfolgt die Anpassung jedoch erst ab dem Eingang der Mitteilung beim Versicherer. Der vereinbarte Mindestbeitrag darf dabei nicht unterschritten werden.
Bekomme ich zu viel gezahlten Beitrag zurück, wenn ich Angaben zu spät mache?
Ein zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgen. Bei unterlassener rechtzeitiger Mitteilung kann der Versicherer außerdem eine Nachzahlung verlangen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026