In der Hundehaftpflicht der Ammerländer besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die durch energiereiche ionisierende Strahlen entstehen. Dazu zählen etwa Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen – unabhängig davon, ob sie unmittelbar oder mittelbar zum Schaden geführt haben.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen stehen.
Beispiele hierfür sind:
- Strahlen von radioaktiven Stoffen
- Röntgenstrahlen
Was bedeutet das konkret?
Für Schäden, die mit energiereichen ionisierenden Strahlen zusammenhängen, besteht kein Versicherungsschutz. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Strahlen unmittelbar oder nur mittelbar zum Schaden beigetragen haben. Als Beispiele werden Strahlen von radioaktiven Stoffen und Röntgenstrahlen genannt.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch radioaktive Strahlung mitversichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden, die mit energiereichen ionisierenden Strahlen zusammenhängen – etwa von radioaktiven Stoffen – sind ausgeschlossen.
Gilt der Ausschluss auch, wenn die Strahlung nur indirekt beteiligt war?
Ja. Der Ausschluss greift bei unmittelbarem wie auch bei mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen.
Zählen Röntgenstrahlen zu den ausgeschlossenen Strahlen?
Ja. Röntgenstrahlen werden ausdrücklich als Beispiel für energiereiche ionisierende Strahlen genannt, für die kein Versicherungsschutz besteht.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026