Reine Vermögensschäden, die weder aus einem Personen- noch aus einem Sachschaden folgen, sind in der Hundehaftpflicht der Ammerländer bis 10.000.000 EURO je Versicherungsfall abgesichert, wobei zahlreiche wirtschaftliche und berufliche Tätigkeiten sowie das Abhandenkommen von Sachen ausdrücklich vom Schutz ausgenommen bleiben.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden:
- durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
- aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
- aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
- aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
- aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
- aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
- aus Rationalisierung und Automatisierung;
- aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
- aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
- aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
- aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
- aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
- aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt je Versicherungsfall 10.000.000,- EURO. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt 10.000.000,- EURO.
Was bedeutet das konkret?
Gemeint sind Vermögensschäden, die nicht durch einen Personen- oder Sachschaden ausgelöst wurden – also reine finanzielle Nachteile. Für diese besteht Versicherungsschutz, allerdings sind viele Bereiche wie berufliche, planerische oder wirtschaftliche Tätigkeiten, Vermittlungs- und Finanzgeschäfte, das Abhandenkommen von Sachen oder Schäden durch ständige Emissionen ausgeschlossen. Die Leistung ist auf 10.000.000 EURO je Versicherungsfall begrenzt, ebenso die Höchstersatzleistung pro Versicherungsjahr.
Häufige Fragen
Was zählt hier als Vermögensschaden?
Ein Vermögensschaden ist ein Schaden, der weder durch einen Personenschaden noch durch einen Sachschaden entstanden ist. Für die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen solcher Schäden besteht Versicherungsschutz.
Bis zu welcher Höhe wird bei Vermögensschäden geleistet?
Die Versicherungssumme beträgt 10.000.000 EURO je Versicherungsfall. Auch die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres liegt bei 10.000.000 EURO.
Sind Vermögensschäden aus dem Verlust von Geld oder Wertsachen abgesichert?
Nein. Ansprüche wegen Vermögensschäden aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch zum Beispiel von Geld, Wertpapieren und Wertsachen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Schutz auch für Schäden aus beruflicher oder wirtschaftlicher Tätigkeit?
Nein. Ausgeschlossen sind unter anderem Ansprüche aus planender, beratender oder gutachterlicher Tätigkeit, aus Vermittlungsgeschäften, aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs- oder Leasinggeschäften sowie aus vielen weiteren aufgeführten Bereichen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026