Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer beginnt der Versicherungsschutz genau zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Dieser Beginn steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig gezahlt wird – bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung gelten besondere Folgen.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz Ihrer Versicherung startet zu dem Termin, der in Ihrem Versicherungsschein steht. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie den ersten Beitrag oder Einmalbeitrag rechtzeitig zahlen. Wird dieser Beitrag verspätet oder gar nicht gezahlt, greifen dafür vorgesehene Sonderregelungen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Gilt der genannte Beginn ohne Einschränkung?
Nein, der Beginn gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was passiert bei verspäteter Zahlung des Erstbeitrags?
Dafür gelten besondere Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags. Die genauen Folgen hängen vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026