Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer sind Risiken, die nach Vertragsabschluss neu entstehen, im Rahmen der Vorsorgeversicherung sofort und im Umfang des bestehenden Vertrags mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss ein neues Risiko nach Aufforderung innerhalb eines Monats anzeigen; der Versicherer kann dafür einen angemessenen Beitrag verlangen. Bis zur Einigung gilt eine Begrenzung von 10.000.000 EURO, und bestimmte Risiken sind vom Vorsorgeschutz ausgenommen.
Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung über den Beitrag auf den Betrag von 10.000.000,- EURO für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt, sofern nicht im Versicherungsschein geringere Versicherungssummen festgesetzt sind.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
- Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind;
- Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Kommen nach Vertragsabschluss neue Risiken hinzu, sind diese im Rahmen des bestehenden Vertrags sofort mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss ein solches neues Risiko nach Aufforderung des Versicherers innerhalb eines Monats melden; bei versäumter oder fehlender Einigung über einen angemessenen Beitrag entfällt der Schutz rückwirkend. Bis zur Einigung ist der Schutz auf 10.000.000 EURO begrenzt, und bestimmte Risiken wie etwa aus zulassungspflichtigen Fahrzeugen oder beruflicher Tätigkeit sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Sind neue Risiken nach Vertragsabschluss automatisch mitversichert?
Ja, im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Vertrags neu entstehen, sofort versichert.
Was passiert, wenn ich ein neues Risiko nicht rechtzeitig anzeige?
Melde ich ein neues Risiko nicht innerhalb eines Monats nach Aufforderung des Versicherers, entfällt der Versicherungsschutz für dieses neue Risiko rückwirkend ab seiner Entstehung.
Bis zu welcher Summe bin ich für neue Risiken geschützt, bevor der Beitrag geklärt ist?
Von der Entstehung bis zur Einigung über den Beitrag ist der Schutz auf 10.000.000 EURO für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt, sofern im Versicherungsschein keine geringeren Summen festgelegt sind.
Gilt die Vorsorgeversicherung für alle neuen Risiken?
Nein, ausgenommen sind unter anderem Risiken aus zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtigen Fahrzeugen, aus Bahnen, aus versicherungs- oder deckungsvorsorgepflichtigen Risiken, aus kurzfristigen Risiken unter einem Jahr sowie aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026