Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer besteht kein Versicherungsschutz für Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer oder eine von ihm beauftragte Person geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder die einem besonderen Verwahrungsvertrag unterliegen – samt der daraus folgenden Vermögensschäden.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Dieser Ausschluss greift, wenn der Versicherungsnehmer oder ein Bevollmächtigter oder Beauftragter des Versicherungsnehmers diese Sachen
- geleast,
- gepachtet,
- geliehen oder
- durch verbotene Eigenmacht erlangt hat
oder wenn die Sachen Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrags sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nicht für Schäden an fremden Sachen, die man selbst oder eine beauftragte Person nur zeitweise in Besitz hat – etwa geleast, gepachtet oder geliehen. Dasselbe gilt für Sachen, die durch verbotene Eigenmacht in die Hände gelangt sind oder die im Rahmen eines besonderen Verwahrungsvertrags verwahrt werden. Auch die Vermögensschäden, die sich aus solchen Schäden ergeben, sind vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen mitversichert?
Nein. Schäden an fremden Sachen, die geleast, gepachtet oder geliehen wurden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – ebenso die daraus entstehenden Vermögensschäden.
Gilt der Ausschluss auch, wenn nicht ich selbst, sondern eine beauftragte Person die Sache in Besitz hatte?
Ja. Der Ausschluss gilt auch, wenn ein Bevollmächtigter oder Beauftragter des Versicherungsnehmers die betreffenden Sachen geleast, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat.
Was passiert bei Sachen aus einem besonderen Verwahrungsvertrag?
Schäden an solchen Sachen sowie die sich daraus ergebenden Vermögensschäden sind ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026