Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers für Schäden durch Umwelteinwirkung abgesichert, also für Schäden durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe oder Wärme, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Ausgenommen sind bestimmte Anlagen, etwa gewässerschädliche Anlagen, Anlagen mit Genehmigungspflicht oder Abwasseranlagen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Ein Schaden durch Umwelteinwirkung liegt vor, wenn er durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässer) ausgebreitet haben.
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden durch Umwelteinwirkung, die aus der Planung, Herstellung, Lieferung, Montage, Demontage, Instandhaltung oder Wartung folgender Anlagen resultieren:
- Anlagen, die bestimmt sind, gewässerschädliche Stoffe herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu befördern oder wegzuleiten (WHG-Anlagen)
- Anlagen gemäß Anhang 1 und 2 zum Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG-Anlagen)
- Anlagen, die nach dem Umweltschutz dienenden Bestimmungen einer Genehmigungs- oder Anzeigepflicht unterliegen
- Abwasseranlagen
Der Ausschluss gilt auch für Schäden, die aus Teilen resultieren, die ersichtlich für solche Anlagen bestimmt sind.
Zu Schäden nach dem Umweltschadensgesetz gilt der Abschnitt zu den besonderen Umweltrisiken.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist die private gesetzliche Haftpflicht für Schäden, die durch Umwelteinwirkungen entstehen. Dazu zählen etwa Schäden durch Stoffe, Geräusche, Gase, Wärme oder Strahlen, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Nicht versichert sind allerdings Schäden, die im Zusammenhang mit bestimmten Anlagen stehen – zum Beispiel gewässerschädlichen Anlagen, genehmigungspflichtigen Anlagen oder Abwasseranlagen.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Schaden als Schaden durch Umwelteinwirkung?
Ein solcher Schaden liegt vor, wenn er durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässer) ausgebreitet haben.
Welche Haftpflicht ist beim allgemeinen Umweltrisiko abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Für welche Anlagen besteht kein Versicherungsschutz?
Ausgeschlossen sind Schäden aus Planung, Herstellung, Lieferung, Montage, Demontage, Instandhaltung oder Wartung von WHG-Anlagen, UmweltHG-Anlagen, genehmigungs- oder anzeigepflichtigen Anlagen sowie Abwasseranlagen. Das gilt auch für Teile, die ersichtlich für solche Anlagen bestimmt sind.
Wo sind Schäden nach dem Umweltschadensgesetz geregelt?
Für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz gilt der Abschnitt zu den besonderen Umweltrisiken.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026