Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer prüft der Versicherer zunächst die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Verpflichtungen frei. Steht die Schadensersatzpflicht mit bindender Wirkung fest, erfolgt die Freistellung binnen zwei Wochen. Der Versicherer darf zudem im Namen des Versicherungsnehmers handeln, den Prozess führen und in bestimmten Fällen die Kosten eines Strafverteidigers tragen.
Der Versicherungsschutz umfasst
- die Prüfung der Haftpflichtfrage,
- die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und
- die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen hat, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder zur Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Der Versicherer führt den Rechtsstreit dann auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers.
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer vom Versicherer gewünscht oder genehmigt, trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so ist der Versicherer bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer prüft, ob überhaupt eine Haftung besteht, wehrt unberechtigte Forderungen ab und übernimmt berechtigte Ansprüche für den Versicherungsnehmer. Steht die Zahlungspflicht bindend fest, erfolgt die Freistellung innerhalb von zwei Wochen. Der Versicherer darf im Namen des Versicherungsnehmers Erklärungen abgeben, einen Prozess auf eigene Kosten führen und unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten eines Strafverteidigers tragen. Auch das Recht, eine Rente aufheben oder mindern zu lassen, darf der Versicherer ausüben.
Häufige Fragen
Was leistet die Hundehaftpflicht im Schadenfall?
Sie umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Wann gilt eine Schadensersatzverpflichtung als berechtigt?
Wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche ohne Zustimmung des Versicherers binden diesen nur, soweit der Anspruch auch ohne sie bestanden hätte.
Wie schnell wird man nach festgestellter Verpflichtung freigestellt?
Ist die Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, muss der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freistellen.
Übernimmt der Versicherer auch die Kosten eines Strafverteidigers?
Ja, wenn in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das einen versicherten Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers vom Versicherer gewünscht oder genehmigt wird. Der Versicherer trägt dann die gebührenordnungsmäßigen oder besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Economic 2026